Rechtsextremismus und Feuerwehr: Was die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ für das Ehrenamt bedeutet

Nun ist es amtlich: Der Bundesverfassungsschutz stuft die Partei Alternative für Deutschland (AfD) als „gesichert rechtsextrem“ ein. Diese Einstufung ist keine bloße Meinung oder politische Polemik, sondern basiert auf jahrelanger nachrichtendienstlicher Beobachtung. Die Entscheidung betrifft die Gesamtpartei und nicht nur einzelne Landesverbände oder Strömungen.

Damit ist die AfD nach der Definition des Bundesamts für Verfassungsschutz eine Partei, die aktiv gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung kämpft. Ihre Programmatik, ihr Auftreten und die öffentliche Kommunikation beinhalten laut Verfassungsschutz unter anderem:

  • Völkisch-nationalistische Ideologie und ethnisch definierte Vorstellungen von Zugehörigkeit,
  • systematische Ausgrenzung von Minderheiten, insbesondere Migrant:innen, Muslime und queere Menschen,
  • Relativierung des Nationalsozialismus,
  • Verächtlichmachung demokratischer Institutionen und gezielte Desinformation,
  • sowie eine aggressive Spaltung der Gesellschaft entlang identitärer und autoritärer Linien.

Was bedeutet das für die Feuerwehr?

Feuerwehren sind Orte der gelebten Solidarität, Vielfalt und Demokratie. Sie retten und helfen allen – ohne Ansehen von Herkunft, Religion, Geschlecht oder politischer Überzeugung. Gerade deshalb ist ihre Verankerung im demokratischen Rechtsstaat kein Nebenaspekt, sondern ein Kernbestandteil ihrer öffentlichen Legitimation.

§ 10 Abs. 1 „Ehrenamtliche Feuerwehrangehörige“ des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (HBKG) bringt das deutlich zum Ausdruck:

„Sie müssen für die Übernahme des Ehrenamtes persönlich geeignet sein und für die freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten.“

Die persönliche Eignung umfasst laut Gesetz nicht nur körperliche und fachliche Qualifikation – sondern auch die verfassungsrechtliche Grundhaltung. Wer sich offen zu einer Partei bekennt, die vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft ist, muss sich die Frage gefallen lassen, ob er oder sie die Voraussetzungen des HBKG noch erfüllt.

Verfassungsschutz = Rechtsgrundlage, nicht Meinung

Die Bewertung des Bundesverfassungsschutzes ist kein politisches Statement, sondern eine Rechtsgrundlage für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) – und damit auch für Feuerwehren. Führungskräfte sind nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, Hinweise auf verfassungsfeindliche Einstellungen zu prüfen und im Zweifel Konsequenzen zu ziehen.

Die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Partei kann – insbesondere bei aktiver Betätigung – ein schwerwiegender Hinweis auf fehlende persönliche Eignung im Sinne des HBKG sein. Diese Prüfung muss in jedem Einzelfall erfolgen, sollte jedoch auf der klaren Linie beruhen: Feuerwehr und Demokratiefeindlichkeit schließen sich aus.

Orientierungshilfe für Führungskräfte: Kein Platz für Extremismus

Eine wichtige Grundlage für den Umgang mit solchen Fällen ist die Publikation des Landesfeuerwehrverbandes Hessen:
„Umgang mit Rechtspopulismus“ (PDF)

Dort heißt es unmissverständlich:

„Führungskräfte der Feuerwehr sind dafür verantwortlich, rechtsextremen Einstellungen und Aktivitäten in der Feuerwehr entgegenzutreten. Die Feuerwehr darf kein Ort sein, an dem menschenfeindliche Ideologien toleriert oder bagatellisiert werden.“

Die Handlungsempfehlung liefert praxisnahe Hinweise, wie bei entsprechenden Verdachtsmomenten vorzugehen ist – vom Vier-Augen-Gespräch über die Einschaltung von Aufsichtsbehörden bis hin zu disziplinarischen Maßnahmen.

Feuerwehr braucht Vertrauen – und Haltung

Rechtsextreme Ideologien gefährden nicht nur das Miteinander innerhalb der Einsatzabteilungen, sondern auch das Vertrauen der Bevölkerung in ihre Feuerwehr. Wo Menschen den Eindruck gewinnen, dass Helferinnen und Helfer in Uniform rassistische, demokratiefeindliche oder autoritäre Überzeugungen vertreten, verliert das Ehrenamt seine gesellschaftliche Bindekraft.

Ein solches Szenario darf nicht Realität werden. Die Feuerwehr ist kein Ort für Spaltung und Hetze – sondern ein Raum für Gemeinsinn, Vielfalt und gelebte Verfassungstreue.

Fazit: Kein Platz für Verfassungsfeinde im Katastrophenschutz

Die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem ist nicht nur ein sicherheitspolitisches Signal – sie ist auch eine direkte Handlungsaufforderung für alle, die Verantwortung im Brand- und Katastrophenschutz tragen. Wer als Führungskraft Hinweise auf demokratiefeindliche Einstellungen erkennt, darf nicht schweigen.

Denn Demokratie beginnt im Ehrenamt. Und sie endet dort, wo man Verfassungsfeinde gewähren lässt.

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