Katastrophenkommunikation und soziale Medien im Bevölkerungsschutz

Forschungsergebnisse des Projektes KOLIBRI erscheinen als Ausgabe 27 der Reihe „Forschung im Bevölkerungsschutz“ des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.

Während der Bewältigung einer Gefahrenlage ist die Information und Interaktion mit der (betroffenen) Bevölkerung eine zentrale Aufgabe des Katastrophenmanagements von Gefahrenabwehrbehörden. Dazu zählt insbesondere die Kommunikation von aktuellen Lageinformationen. Insbesondere digitale Medien ermöglichen dabei eine kontinuierliche und schnelle Verfügbarkeit von Informationen über das Ereignis sowie einen konstanten Austausch innerhalb der Bevölkerung darüber. Gleichzeitig müssen Behörden auch einen Umgang damit finden, dass Bürgerinnen und Bürger, manchmal schon vor dem Eintreffen der Einsatzkräfte, Lageinformationen über das Ereignis erhalten oder gar selbst veröffentlichen. Diese können auch eine wertvolle Ergänzung für das behördliche Lagebild sein und die Planung bzw. Durchführung der Gefahrenabwehrmaßnahmen unterstützen. Dies erfordert von Behörden neue bzw. angepasste Strategien für den Dialog mit der Bevölkerung zu Lageinformationen im Ereignisfall. Im Rahmen des Forschungsprojekts „Kommunikation von Lageinformationen im Bevölkerungsschutz im Internationalen Vergleich (KOLIBRI)“ wurden aktuelle Strategien zur Kommunikation von Lageinformationen und das Informationsverhalten der Bevölkerung in sieben europäischen Staaten und den USA untersucht.

Die Ergebnisse erscheinen als Ausgabe 27 der Reihe „Forschung im Bevölkerungsschutz“ des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.

Wahl, Stefanie & Gerhold, Lars (2020). Katastrophenkommunikation und soziale Medien im Bevölkerungsschutz Kommunikation von Lageinformationen im Bevölkerungsschutz im internationalen Vergleich (KOLIBRI). Forschung im Bevölkerungsschutz, Ausgabe 27, 484 Seiten. Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. ISBN: 978-3-949117-02-2

Ein Kommentar

  1. Natürlich muss über die Einbindung dierser Kommunikationsmöglichkeiten im Krisenfall öffentlich diskutiert werden. Gerade auch durch möglicherweise erweiterte Möglichkeiten via Internet-Blogs oder sozialen Medienplattformen.
    Ob zur ergänzenden Lageinformationensbeschaffung (VOST; http://www.thw.de/SharedDocs/Downloads/DE/Hintergrund/flyer_vost.pdf;jsessionid=A11B852C9879CAD6022E0156EFDFB7FE.1_cid377?__blob=publicationFile) und/oder stets aktuell kummulierter Lagebilddarstellung (ViDaL; https://www.feuerwehrverband.de/app/uploads/2021/02/TOP-8-200715-Anlage-Praesentation.pdf bzw. ZOES-Konzeption; https://zoes-bund.de/gruenbuch-lagebild/).
    Nur der fortwährende Selbstbetrug auch bei Einsatzorganisationen (bzw. innerhalb BOS-Strukturen generell) sollte auch bei diesem spezifischen Teilaspekt nicht weitergeführt bzw. kritiklosnur zur Kenntnis genommen werden.
    Bei vielen öffentlichen Präsentationen von Forschungsprojekten oder Studien zum Thma Krisen- und angemessener KatS-Prävention wird leider erst durch gezieltes Nachfragen von BOS-Praktikern „erkennbar“, das einsatzentscheidende Einflußgrößen marginalisiert oder per Definition „ausgeblendet“ wurden. Somit verbleibt ein zu oberflächlich „transportierter“ Eindruck, das dieser oder jener Erwägungsaspekt eigentlich doch „beherrschbar“ oder „vorgeklärt“ ist. Partielle Handlungsunterstützungsoptionen werden so zu deklaratorisch verallgemeinert jedezeit vorhandenen Entscheidungshilfen postuliert.
    Im Krisenfall ist u.a. nicht annähernd davon auszugehen, das kommerzielle oder fremd beauftrage TK- oder IT-Serviceleistungen (Festnetztelefon/VoIP-Abschlüsse, LTE/5G-Mobilfunk, und damit Internet-Access, eMail-Nutzung sowie eine nicht stabil resilent vorbereitete IT-Behördenvernetzung) „belastbar“ wie üblich funktionieren. Eine Krisen- bzw- KatS-Bewältigung ist was ganz anderes als beispielsweise eine örtlich lokale begrenzte Bekämpfung eines „Großfeuers“ (selbst mehrtägig mit zusätzlichen Explosions- oder Chemiegefahren) in riesigen Gebäudekomplexen. Im Ahrtal waren 2021 ganze Landstriche über Tage und Wochen von jeglichen elektronischen Kommunikationsoptionen abgeschnitten!
    D.h. die Steuerung von freiwilligen Spontanhelfern via WhatsApp, oder Fütterung von räumlich abgesetzt tätiger VOST-Unterstützung, sowie lokale Lagebildeinschätzungen (von wem auch immer) via eMail oder Facetime war technisch über doch längere Zeiträume nicht möglich.
    Das Funktionsrisiko ist auch bezüglich einer Bevölkerungswarnung via Cell-Broadcast nicht unerheblich. Denn dafür sind trotz ggf. beinträchtigender Krisenursache (Hochwasser, Blackout) mindestens lokal dauerhaft mit Strom versorgte Mobilfunkantennenstandorte erforderlich. USV-versorgte Mobilfunkstandorte (und Transit-Anbindung zum MSC) sind allerdings höchst selten vorhanden.
    Strategisch wäre zusätzlich über ein Wiederaufleben einer bundesweit (!) geförderten Sirenenalarmierung (nur über Heultöne) via resilenter MoWaS-Strukturen über (via NOAA-Radio Servicekonzeption in USA und Kanada; de.wikipedia.org/wiki/National_Oceanic_and_Atmospheric_Administration’s_Weather_Radio) parallel ausgesendete UKW-Ansagetexte zu beraten.
    Wenn gesetzlich nicht endlich noch eindeutiger definiert wird, wer für eine behördliche Lagedarstellungsgrundlage im KatS-Fall eineindeutig zuständig ist (einschließlich Steurmitteleinsatz), oder in kommunaler, landerspezifischer oder sogar bundesweiter Zuständigkeit die Bevölkerung zu warnen hätte, würde (vgl. Ahrtalhochwasser 2021) dies aus politischen oder kostenrelevanten Erwägungen heraus kaum weiterhin „rechtzeitig“ tun. Denn gleichzeitig wären begleitende Krisenbewältigungsmaßnahmen einzuleiten, die partiell mit einer Kostenerstattung verbunden wäre, behördliche Anordnungen (nicht nur Zwangsevakuierungen) erfordern, wobei meistens nicht klar ist, welche (ggf. zusätzlich externen) Ressourcen sowas zeitnah „passend“ umsetzen sollen.
    Vor dem Hintergrund eines real existierenden Beamtenmikado (d.h. Aussitzen) stellt sich die grundsätzliche Notwendigkeit einer aktuell zuammenfassend organisierten Lagebilddarstellung. Egal ob auf kommunaler, überregionaler oder gar bundeslandkonzentrierter Ebene. Ohne nachfolgend drohendem Sanktionsdruck macht es noch zu viele Fuktionsträger allerdings persönlich nicht heiss, was ich nicht weiss. Oder demzufolge gar für was konkret zeitlich später eine politische oder juristische Verantwortung hinsichtlich eines exekutiven „Organisationsversagen“ zu übernehmen wäre.
    Die deutsche Bürokratie hat auch in diesem Sektor keinerlei Interesse, über ein fortgesetztes Monitoring im Vorfeld zusammenfassender Lagebilderstellungen schon im Tagesgeschäft (Risikoeinschätzung, Ressourcenübersichten,usw.) mit anderen ähnlichen Exekutivrollen (Kreisgröße – Bevöklerungsstruktur – Industrierisikovorsorge) vergleichbar zu werden. Weshalb solen ohne Notwendigkeiten lagebeeinflussende Details „hochgemeldet“ werden, von dem ich selbst (im Lageergebniss) nichts habe; aber möglicherweise hier und da erklären müsste.

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